Nutzungsbedingungen INFRAPORT und TELL

 

 

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen, auch als ,NB' bezeichnet, beschreiben, wie INFRAPORT und TELL genutzt werden können und legen die entsprechenden Regeln fest.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese NB gelten für alle Vertragspartner von INFRAPORT und TELL (nachfolgend beide zusammen als ‚INFRAPORT‘ bezeichnet) und die von Ihnen zum Zugang ermächtigten oder unter ihren Legitimationsmitteln eingeloggten Personen, nachfolgend gemeinsam und je einzeln auch als 'User' bezeichnet.

2. Leistungsumfang

2.1. INFRAPORT ist eine Dienstleistung der vonRoll hydro (suisse) ag, nachfolgend auch ,VRHS', mit Sitz in Zug, Schweiz.

2.2. Das jeweils aktuelle Leistungsangebot ist auf www.vonroll-hydro.world/de/infraport-lizenzen.html dargestellt. VRHS behält sich die jederzeitige Änderung des Dienstleistungsangebotes vor.

3. Zugang zu INFRAPORT

3.1. Der Zugang erfolgt unter www.infraport.world mittels eines vom Vertragspartner und seinen Usern selbst gewählten Internetproviders (z.B. Swisscom) durch Eingabe der folgenden Legitimationsmittel:
- Benutzername
- Passwort

3.2. Der Vertragspartner bezeichnet die unter seinem Vertrag berechtigten User.

3.3. Die Benutzernamen entsprechen den im INFRAPORT-Vertrag mitgeteilten E-Mail-Adressen. Die Passwörter werden durch VRHS an die vom Vertragspartner angegebenen E-Mail-Adressen zugestellt. VRHS kann Vorgaben zu zulässigen Passwörtern machen. Der Vertragspartner und die User nehmen zur Kenntnis und sind damit einverstanden, dass sie allein für die Verwendung der Legitimationsmittel verantwortlich sind und VRHS deren Nutzung nicht kontrolliert.

3.4. Der INFRAPORT-Vertrag wird durch Zustellung des Passwortes abgeschlossen.

3.5. Wer sich gemäss der vorstehenden Ziff. 3.1 legitimiert hat, gilt gegenüber VRHS und den übrigen INFRAPORT-Usern als Nutzungsberechtigter. Der User ist für die Nutzung von INFRAPORT allein verantwortlich.

3.6. Der User anerkennt vorbehaltlos sämtliche Geschäfte, die im Rahmen von INFRAPORT unter Verwendung seiner Legitimationsmittel getätigt worden sind.

4. Sorgfaltspflichten des Users

4.1. Der User ist verpflichtet, das erste ihm von VRHS mitgeteilte Passwort unverzüglich nach Erhalt und später regelmässig zu ändern. Das Passwort darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen bestehen, sondern hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Mindestens 8 Zeichen (max. 30) bestehend aus Klein- und Grossbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (Beispiel ‚D-infraPort34‘).

4.2. Alle Legitimationsmittel sind geheim zu halten und sicher aufzubewahren.

4.3. Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Dritte Kenntnis eines/mehrerer Legitimationsmittel gewonnen haben, so hat der User das entsprechende Legitimationsmittel unverzüglich zu ändern oder sperren zu lassen.

4.4. Der User hat alle weiteren von ihm autorisierten Personen zur Beachtung derselben Sorgfalt zu verpflichten.

5. Nutzung von INFRAPORT

5.1. VRHS räumt dem User nach den Bestimmungen dieser NB das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare zeitlich und örtlich begrenzte, entgeltliche Recht zur Nutzung von INFRAPORT für eigene betriebsinterne Zwecke ein.

5.2. Das Nutzungsrecht des Users ist örtlich begrenzt auf den Gebrauch im Land seiner Registrierung. Das Nutzungsrecht besteht für die Dauer des Vertrages und unter der Voraussetzung, dass die vertraglich geschuldeten Zahlungen jeweils vollumfänglich geleistet werden.

6. Sicherung und Archivierung von INFRAPORT Daten

6.1. Die Sicherung und Archivierung der Daten der Vertragspartei erfolgt durch VRHS auf Servern in der Schweiz.

6.2. Bei Beendigung des INFRAPORT-Vertrages erhält der User eine Kopie seiner Daten auf einem gängigen, durch VRHS bestimmten Format.

7. Lizenzgebühr

7.1. Die Lizenzgebühr und deren Fälligkeit richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

7.2. Wenn die INFRAPORT-Nutzung eine abgeschlossene Lizenz übersteigt, erfolgt die Anpassung der Lizenzrechte automatisch.

7.3. Allfällige Kommunikationskosten werden dem Vertragspartner separat und zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung

8.1. VRHS übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der durch INFRAPORT verwalteten Daten, Informationen, Mitteilungen etc. (nachfolgend gemeinsam und je einzeln als ‚Daten‘ bezeichnet).

8.2. Für die Korrektheit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten ist allein der User verantwortlich.

8.3. Die über INFRAPORT allenfalls zugänglichen Daten von VRHS oder Dritten sind nicht verbindlich und stellen insbesondere keine verbindlichen Offerten dar, es sei denn, sie seien ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

8.4. VRHS schliesst sämtliche Gewährleistungsansprüche soweit gesetzlich zulässig aus.

9. Haftung

9.1. VRHS haftet nur für direkte Schäden, welche die für VRHS handelnden und ermächtigten Personen (nachfolgende ‚Personen‘ genannt) absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt haben.

9.2. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen ist vollumfänglich ausgeschlossen.

9.3. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VRHS nur für den voraussehbaren, typischen Schaden, den ihre Personen dem User zugefügt haben. Die Haftung nach dieser Ziffer ist in jedem Fall auf die Höhe der im Rahmen dieser NB durch den User bezahlten fünf letzten Jahresgebühren beschränkt. Als wesentliche Pflichten gemäss diesem Absatz gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von VRHS aufgrund des Verhaltens oder Unterlassens ihrer Personen, Hilfspersonen und Subakkordanten für Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4. In keinem Fall haftet VRHS für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter etc.

9.5. VRHS übernimmt keine Haftung für Endgeräte der User oder Dritter (z.B. Computer, Mobiltelefon etc.), für den oder aus dem technischen Zugang zu INFRAPORT sowie für allfällige Waren oder Dienstleistungen Dritter, welche über INFRAPORT angeboten oder vertrieben werden.

9.6. INFRAPORT wird über offene, grundsätzlich jedermann zugängliche Netze zur Verfügung gestellt. VRHS übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, die aus der Benützung dieser Netze entstehen. Insbesondere haftet VRHS nicht für Schäden, die dem User und/oder Dritten als Folge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen, Unterbrüchen und Verzögerungen (insbesondere auch in der Verarbeitung), rechtswidrigen Eingriffen in bzw. Überlastung der Einrichtungen von Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreibern, mutwilliger Verstopfung der elektronischen Zugänge, Störungen, Unterbrüchen oder anderen Unzulänglichkeiten seitens der Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreiber und/oder durch höhere Gewalt (z.B. kriegerische Konflikte) entstehen.

9.7. VRHS behält sich bei Feststellung von Sicherheitsrisiken vor, den Zugang zu INFRAPORT bis zu deren Behebung jederzeit und für die VRHS notwendig erscheinende Dauer ohne Vorankündigung zu unterbrechen und/oder zu sperren. Ebenso ist VRHS berechtigt, den Zugang für Wartungsarbeiten zu unterbrechen. Für allfällige Schäden aus derartigen Unterbrüchen oder Sperren haftet VRHS nicht.

10. IP-Rechte an INFRAPORT

10.1. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Immaterialgüterrechte an INFRAPORT (insbesondere Designs, Konzepte, Algorithmen, Portale und Software) sowie an weiteren damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen und Installationen (insbesondere bestehend aus der IT-Infrastruktur inkl. Netzwerk, Server, Betriebssysteme, Speicher etc. sowie der darauf laufenden Softwareanwendungen inkl. jeweiligem Quellenmaterial) stehen in unbeschränktem und ausschliesslichem Eigentum von VRHS bzw. deren Lizenzgeber.

10.2. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die vertragsgegenständlichen Leistungen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von VRHS zur Verfügung zu stellen.

10.3. VRHS ist weltweit exklusiv berechtigt, INFRAPORT zu betreiben.

11. Umgang mit INFRAPORT Daten

11.1. VRHS behandelt die INFRAPORT-Daten mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt. VRHS schützt diese Daten vor Missbrauch und Verlust und trifft die dazu erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen gemäss dem Bundesgesetz über Datenschutz. VRHS haftet indes nicht für die Verletzung von Datenschutzvorschriften, sofern sie Folge von rechtswidrigen und/oder unautorisierten Zugriffen und/oder Manipulationen Dritter und/oder des Users oder Folge von höherer Gewalt sind.

11.2. Dritte erhalten durch VRHS keine Informationen zu INFRAPORT-Daten des Users. Vorbehalten bleiben gesetzlich begründete Herausgabeansprüche.

11.3. Der User ist für die Rechtmässigkeit, Korrektheit und Vollständigkeit der von ihm genutzten und weitergegebenen Daten allein verantwortlich.

11.4. Der User ist an seinen INFRAPORT-Daten allein berechtigt und kann von VRHS jederzeit, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen (auf einem durch VRHS bestimmten, gängigen Format). VRHS hat keinerlei Retentionsrechte, ist aber berechtigt für allfällige Beweiszwecke eine Kopie zu erstellen.

11.5. Sofern es für die Entwicklung und/oder Wartung von INFRAPORT nötig ist, ist VRHS berechtigt, INFRAPORT-Daten des Users zu bearbeiten und an Entwicklungspartnern weiterzugeben. Die Entwicklungspartner sind den gleichen Datenschutzvorschriften unterstellt wie VRHS.

11.6. Der User ist damit einverstanden, dass VRHS seine Daten zu internen Statistikzwecken anonymisiert bearbeitet.

12. Sicherheit

12.1. VRHS trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust sowie zur Verhinderung von Zugriffen durch unbefugte Dritte auf die INFRAPORT-Daten des Users.

12.2. Aufgrund der eingesetzten Verschlüsselungen ist es grundsätzlich keinem Unberechtigten möglich, die INFRAPORT-Daten einzusehen. Dennoch kann auch bei allen dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen keine absolute Sicherheit gewährleistet werden.

12.3. Der User ist sich insbesondere der nachstehenden Risiken bewusst und trägt ihre Folgen:
- ungenügende Systemkenntnisse des Users
- mangelnde Sicherheitsvorkehrungen beim User
- unrechtmässige Zugriffe (Hacker) auf die Systemumgebung des Users
- Folgen von Beschädigungen von INFRAPORT durch Computerviren und ähnliche Ereignisse beim User.

13. Sperre

Der User kann die Sperre des INFRAPORT-Zuganges nur während den üblichen Servicezeiten der Hotline verlangen. Die Aufhebung der Sperre kann nur vom User verlangt werden und ist schriftlich an VRHS oder elektronisch an support@infraport.world zu richten.

14. Beizug Dritter

14.1. VRHS ist als Anbieterin und Betreiberin berechtigt, für den Betrieb, die Wartung und Weiterentwicklung von INFRAPORT Dritte beizuziehen.

15. Kündigung

15.1. Der User kann den INFRAPORT-Vertrag jederzeit kündigen. Ein anteilsmässiger Rückforderungsanspruch auf die bereits bezahlte Lizenzgebühr besteht nicht.

15.2. VRHS ist berechtigt den INFRAPORT-Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines jeden Monats zu kündigen.

15.3. Sollte ein User diesen Vertrag in schwerwiegender Weise verletzen, insbesondere durch nicht fristgerechte Bezahlung der fälligen Lizenzgebühr oder durch Verletzung von Schutzrechten, ist VRHS berechtigt der INFRAPORT-Vertrag fristlos zu kündigen und den Zugang zu sperren.

16. Änderungen der Nutzungsbedingungen

16.1. VRHS behält sich die jederzeitige Änderung dieser NB vor (insbesondere des Dienstleistungsangebots und der Preise). Die entsprechende Publikation erfolgt auf www.infraport.world.

17. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Schlussbestimmungen

17.1. Diese INFRAPORT-Nutzungsbedingungen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht ohne dessen kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

17.2. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesen INFRAPORT-NB ist der Sitz von VRHS. VRHS ist berechtigt, den User an seinem Wohnort/Sitz zu belangen.

17.3. Diese NB werden in verschiedenen Sprachen verfasst. Bei Widersprüchen gilt grundsätzlich die deutsche Fassung.

17.4. Diese NB gelten ab 01.04.2022 und ersetzen ab diesem Datum alle früheren Versionen.